Vor ein paar Tagen tauchte in der Panorama-Community ein Thread auf, in dem ein Forums-Mitglied darüber berichtete, das er Post von einem Anwalt bekommen hätte, mit dem auf einen angeblichen Patentverstoss, natürlich kostenpflichtig hingewiesen, also abgemahnt worden sei. Sind also jetzt Panoramen in Gefahr?
Im Laufe der Diskussion ergab sich nun, das es sich nicht um ein Patent handelt, weil hierüber zwar ein Offenlegungsschrift existiert, aber zum 23.01.2013 die Eintragung eines Patentes verweigert wurde. Aber es existiert wohl ein Gebrauchsmsuterschutz, der zunächst einmal im Gegensatz zu einem Patent eingetragen wird.
Scheinbar habe sich nun verschiedene Anwälte (u.a. aus Gütersloh, aber auch München soll dabei sein) auf den Weg gemacht, Webseitenbetreibern, die auf ihren Seiten interaktive Panoramen vorhalten, aufgrund des Gebrauchsmusters anzubieten, diese zu lizenzieren.
heise online hat mittlerweile auch darüber berichtet. In der panorama-community wird lebhaft diskutiert, aber was wichtiger ist, das hier zentral die Information koordiniert, sollte jemand betroffen sein.
Es ist schon verrückt, das man eine inhaltsgleiche Sache, die als Patent keinen Erfolg hatte, ohne weitere Prüfung als Gebrauchsmuster eingetragen werden kann (immerhin vom gleichen Amt), und man damit vielleicht verunsicherten Personen, die ein Anwaltsschreiben erhalten, dazu bewegen kann, ein Lizenzgebühr zu entrichten. Wenn man aber PTGui und/oder Pano2VR ordentlich lizenziert hat, sollte das doch genügen, um solche interaktive Panoramen herzustellen, und natürlich auch zu präsentieren.
Man macht sich ja schon seine Gedanken, wenn man einige solcher Panoramen online gestellt hat. Zum Glück bin ich nicht betroffen, noch nicht, aber ich kann jedem Fall nur empfehlen, bei Erhalt eines solchen Schreibens einen Anwalt zu Rate zu ziehen, zumal dem Artikel auf heise online zu entnehmen ist, das die Lizenzgebühren höher als üblich seien. Auch sollte man insbesondere als betroffener Fotograf sich bei der Koordination in der panorama-community melden.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, das der Gebrauchsmusterschutz eigentlich keinen Bestand haben kann, da der im Jahre 2007 gestellte Antrag auf Eintragung eines Patentes ja abgelehnt wurde, aber leider gilt ja immer noch der Spruch „Vor Gericht und auf hoher See …“
Ich werde mich auf jeden Fall nicht davon abhalten lassen, weitere Kugelpanoramen hier auf meiner Seite zu präsentieren.
Trotzdem wird es Zeit, das die Politik, solche unseriösen „Abmahnwellen“, vor allem gegenüber Privatpersonen, einen (Kosten-)Riegel vorschiebt.
Was meint ihr dazu, klar geht ein Vorgehen gegen Patentverletzungen oder berechtigte Gebrauchsmusterverletzungen in einer Marktwirtschaft in Ordnung, aber eine Eintragung ohne jegliche Prüfung ist es nicht. Das dient nur den Anwälten, die sich eine goldene Nase verdienen, und die hier geltend gemachten Ansprüche sind zumindest fragwürdig.
Ich würde mich über Kommentare freuen.
ciao tuxoche
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