JDownloader verboten?

Von | 19.Juni. 2013

Es tickert ;-), das aufgrund eines Beschlusses des LG Hamburg vom 25.04.2013 die Software JDownloader verboten ist, weil sie gegen Urheberecht verstößt.

Die Software JDownloader vereinfacht das Herunterladen von praktisch jeglichem Inhalt, ein typischer Vertreter der Download Manager. Die Software ist Opensource und wird von einer Community entwickelt. Man arbeitet zur Zeit z.B. an der Browser-Integration.

Grund für den Beschluss, den golem.de und netzpolitik.org als generelles Verbot der Software ansehen, ist die Möglichkeit, die offenbar nur in einem Nightly-Buil der Software vorhanden, von myvideo.de zur Verfügung gestellte Streams, die per RTMPE geschützt sind, auf seinen PC herunter zuladen.

Interessant wird es jetzt, den erst jetzt wird die Geschichte publik, obwohl der Beschluss des LG Hamburg ja schon von April datiert. JDownloader selbst weist in einer Stellungnahme darauf hin, man habe Rechtsmittel eingelegt, um vor allem die Frage klären zu lassen, ob der Betreiber eine Opensource-Plattform jede Änderung durch die Community auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen muss.

Diese Klärung ist sicherlich insofern interessant, als JDownloader unter GPL-Lizenz veröffentlicht und entwickelt wird. Würde in dem Verfahren, da am 12.09.2013 zur Verhandlung ansteht entschieden werden, das eine Haftung bejaht wird, dann wäre das eine erhebliche Einschränkung wenn nicht gar der Tod jeglicher unter GPL stehenden Software.

Man stelle sich vor, jeder Debian Packetmanager müßte alle Änderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, dann bleibt für die Softwareentwicklung keine Zeit mehr ;-(

JDownloader hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, das die betreffende Funktion nicht mehr vorhanden ist, und geht davon aus, das JDownloader nach wie vor legal ist. golem.de hat in seinem Bericht über ein Update die Kernaussage dieser Stellungnahme aufgenommen

Gut es geht auch um JDownloader, aber die grundsätzliche Frage in Bezug auf GPL-Software wird das spannende Thema sein.

Wie seht ihr das, Urheberschutz um praktisch jeden Preis, Verbot von freier Software, weil irgend jemand in der Community meint, weil es technisch geht eine solche Funktion auch implementieren zu müssen. Ich meine in solchen Fällen reicht es, den Betreiber/Veröffentlicher eines solchen Opensource Paketes zu verpflichten, die entsprechende Funktion zu entfernen.

Ich freue mich auf euere Kommentare.

ciao tuxoche

[tags]JDownloader,Urheberrecht,Debian[/tags]

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert